Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

 

§ 1 | Vertragsparteien

Dieser Lizenzvertrag („EULA“) wird geschlossen zwischen
Elektronik Entwicklung Digital, Inhaber Bernard Hamzaj
Im Vogelloch 11, 78727 Oberndorf-Bochingen
(nachfolgend „EED“, „wir“, „uns“)
und dem Endnutzer der Software/Firmware (nachfolgend „Lizenznehmer“).

Hinweis: Wir vertreiben ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).

§ 2 | Gegenstand

Diese EULA regelt die Nutzung sämtlicher von EED bereitgestellter Software, Firmware sowie Desktop- oder Mobile-Apps (gemeinsam „Software“).
Hardwarekaufverträge bleiben unberührt und richten sich nach unseren AGB.

§ 3 | Einräumung von Nutzungsrechten

EED gewährt dem Lizenznehmer eine einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare, zeitlich unbefristete Lizenz, die Software
a) auf einem Gerät der Produktlinie „EED-…“ zu installieren,
b) entsprechend der Dokumentation zu nutzen.

Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.

Updates/Upgrades stellt EED nach eigenem Ermessen kostenlos oder kostenpflichtig bereit; diese EULA gilt für jede aktualisierte Version.

§ 4 | Nutzungsbeschränkungen

Reverse Engineering, Dekompilieren oder Modifizieren sind untersagt, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG zwingend etwas anderes erlauben.

Weiterverkauf, Vermietung, Vermietung in Application-Service-Providing-/SaaS-Modellen oder Unterlizenzierung bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist verboten.

§ 5 | Open-Source-Komponenten

Enthält die Software Open-Source-Module, gelten für diese ausschließlich die jeweiligen Lizenztexte (siehe THIRD-PARTY-LICENSES.txt oder Menü „Lizenzhinweise“). Rechte aus Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.

§ 6 | Gewährleistung & Support

Für die Software gilt gegenüber Unternehmern eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Ablieferung (§§ 434 ff. BGB).

Support leisten wir per E-Mail an support@eed-bw.de (Änderungen behalten wir uns vor).

§ 7 | Haftung

EED haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

§ 8 | Exportkontrolle

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sämtliche einschlägigen Export-, Re-Export- oder Sanktionsvorschriften (EU-Dual-Use-VO, US-EAR u. a.) einzuhalten.

§ 9 | Laufzeit & Kündigung

Die Lizenz gilt auf Dauer.

EED kann sie ohne Frist kündigen, wenn der Lizenznehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt.

Nach Kündigung hat der Lizenznehmer alle Kopien der Software zu löschen bzw. die Software zu deinstallieren.

§ 10 | Datenschutz

Unsere Datenverarbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter eed-bw.de/datenschutz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und ggf. Geräteaktivierung genutzt.

§ 11 | Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Rottweil.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(Stand: Juli 2025 – Version 1.1)

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